2008
14
Aug
Gewerkschaft der Polizei: Mindeststrafe für Angriffe auf Polizisten
Dass man es mit “Recht und Ordnung” auch übertreiben kann, zeigt (mal wieder) Konrad Freiberg, Chef der Gewerkschaft der Polizei: Im Interview mit der BILD-Zeitung fordert Freiberg eine Mindeststrafe von einem Jahr für jeden Versuch, einen Polizisten zu verletzen.
Anlass für Freibergs Forderungen ist die steigende Zahl der Übergriffe auf Polizisten. Diese Entwicklung mag man in der Tat besorgniserregend finden - insofern ist es völlig legitim, über entsprechende Maßnahmen nachzudenken. Der Vorschlag Freibergs ist jedoch juristisch fragwürdig und inhaltlich ein Stück weit zynisch:
Das Strafgesetzbuch differenziert sehr fein zwischen verschiedenen Formen des Angriffs auf Menschen - von der einfachen Körperverletzung bis hin zum Tötungsdelikt. Bei der Körperverletzung wird - aus gutem Grund - nochmals differenziert je nach Schwere der Folgen und Tatwerkzeug. Der Strafrahmen ist entsprechend breit und geht selbst bei der einfachen Körperverletzung bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. Umgekehrt jedoch kann eine “harmlose” (zumal versuchte) Körperverletzung, also zum Beispiel eine Ohrfeige, je nach Lage des Einzelfalls auch ohne weiteres mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Keine Differenzierung erfolgt - ebenfalls aus gutem Grund - nach “Art” der angegriffenen Person: Der Angriff auf “Otto-Normal-Bürger” wiegt also nicht minder schwer als der Angriff auf einen Polizisten. Besondere Regelungen für die Ordnungshüter gibt es lediglich in Form des “Widerstands gegen die Staatsgewalt” - aber auch hier hängt das Strafmaß sehr von der Tat ab.
Wenn Freiberg nun eine Mindeststrafe (!) von einem Jahr (!) für jeglichen Angriff auf Polizisten fordert, so ist das rechtssystematisch Unfug, zynisch (War der Angegriffene “nur” eine Zivilperson, fällt die Strafe geringer aus.), populistisch und letztlich ein Zeichen von Hilflosigkeit. Liest man die Pressemeldung der GdP, wird sehr schnell deutlich, wo das Problem eigentlich liegt:
“Der Stellenwert der Polizei in der Gesellschaft nehme kontinuierlich ab und es komme zu immer mehr Übergriffen. Vor allem Jugendliche mit Migrations-Hintergrund hätten keinen Respekt vor der Polizei. (…) Mit einem Angriff auf einen Polizeibeamten werde auch der Staat beschädigt. Härtere Strafen seien nötig zur Abschreckung und der Wiederherstellung des Respekts vor dem Rechtsstaat.”
Der im Gesetz vorgesehene Strafrahmen (nochmals: bis zu 5 Jahre selbst bei einfacher Körperverletzung, bis zu 2 Jahre für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, bis zu 5 Jahre in schweren Fällen) reicht völlig aus. Wenn es ein Defizit gibt, dann beim Umgang der Gerichte mit jugendlichen Straftätern mit Migrationshintergrund. Die GdP sollte den Mut haben, an dieser Stelle anzusetzen.
