2008
25
Apr
Ladenöffnungszeiten verfassungswidrig?
Das Bundesverfassungericht leistet wichtige Arbeit - das zeigen die zahlreichen Urteile zu Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung und anderen fragwürdigen Sicherheitsgesetzen aus der Feder von Wolfgang Schäuble und Brigitte Zypries. Bisweilen wird das oberste deutsche Gericht jedoch mit Klagen behelligt, die man mit viel Wohlwollen gerade noch als skurril bezeichnen kann. So berichtete die Hannoversche Allgemeine gestern von einer Klage gegen die in Niedersachsen geltenden Ladenöffnungszeiten.
Geklagt haben zwei Beschäftigte im Einzelhandel - mit massiver Unterstützung der Gewerkschaft verdi. Konkret geht es um das in Niedersachsen seit rund einem Jahr geltende Ladenöffnungsgesetz, das Öffnungszeiten von Montag bis Samstag rund um die Uhr zulässt. Das Gesetz verletze - besonders bei Nachtarbeit - den verfassungsrechtlichen Schutz der körperlichen Unversehrtheit und den Schutz von Ehe und Familien, so die abenteuerliche Argumentation von verdi. Rein formal stützt sich verdi primär auf die These, dass die Länder überhaupt kein Recht hätten, in die Gesetzgebung in Sachen Arbeitsschutz einzugreifen - dies sei Sache des Bundes.
In jedem Fall ist es schon dummdreist, Nacht- oder Schichtarbeit mit dem Verweis auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit oder den Schutz der Familie zu attackieren. In anderen Branchen sind derartige Arbeitszeitregelungen längst üblich - und zwar nicht nur in Bereichen wie Krankenhäusern, wo es zwingende Gründe für Schichtdienst gibt, sondern beispielsweise auch in der Industrieproduktion.
Das mag für die Betroffenen bisweilen unangenehm sein - keine Frage. Erweiterte Ladenöffnungszeiten jedoch mit dem Keule der Verfassungswidrigkeit anzugreifen, ist nicht mehr als ein alberner juristischer Winkelzug. Das Bundesverfassungsgericht sollte sich hier nicht instrumentalisieren lassen und die Klage schlicht abweisen. Zumal offenbar sowie kaum Handlungsbedarf besteht: Selbst verdi räumt ein, dass wegen des mäßigen Kundeninteresses bis dato nur wenige Läden bis Mitternacht geöffnet seien.
