2008 18
Mrz

Endlich: Neues Waffengesetz macht Deutschland sicher!

Tag: Allgemeinadmin @ 23:04

Heute, am 14. März 2008, ist Deutschland wieder ein ganzes Stück sicherer geworden: Marodierenden Banden, die mit Küchenmessern und Spielzeuggewehren durch die Lande zogen und arglose Bürger terrorisierten, wurde dank des heroischen Eingreifens von Bundestag und Bundesrat endgültig das Handwerk gelegt.

(Wer’s gerne noch ein Stück satirischer mag, dem sei der folgende Artikel wärmstens empfohlen. Mir ist irgendwie gar nicht zum Lachen, daher jetzt zurück zum Ernst des Lebens.)

Verboten ist jetzt das Führen von Anscheinswaffen (also Gegenstände, die wie Waffen aussehen, aber keine sind - mit anderen Worten: Spielzeug) sowie von Messer mit feststehender Klinge über 12 cm sowie sog. Einhandmesser. Großzüzigerweise hat der Gesetzgeber in seiner unendlichen Güte für Messer gewisse (diffuse) Ausnahmeregelungen vorgesehen - sonst wäre künftig selbst die Verwendung eines Brotmessers beim Picknick ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Aber jetzt mal im Ernst: Kaum jemand glaubt ernsthaft, dass die Verschärfung des Waffengesetzes mehr Sicherheit bringt. Kriminelle Jugendliche, die bisher bereit waren, schwere Straftaten zu begehen, Menschen zu verletzen oder zu töten und dafür Gefängnisstrafen zu riskieren, werden sich nicht davon abschrecken lassen, dass das Führen bestimmter Messer jetzt als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Dafür werden jedoch Millionen gesetzestreuer Bürger kriminalisiert, die - aus welchen Gründen auch immer - ein Messer mit sich führen (oder auch nur transportieren). Die Ausnahmeregelungen im Gesetz sind derart diffus, dass es letztlich in der Bewertung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Richtern liegt, ob im konkreten Fall das Führen des Messers erlaubt war oder nicht. Die Anforderung, dass Gesetze konkret und präzise sein müssen, hat dieses Gesetz um Meilen verfehlt.

Insofern überrascht es kaum, dass die Verunsicherung bei der Bevölkerung groß ist und man sich redlich, aber letztlich vergeblich um eine Interpretation dessen bemüht, was der Gesetzgeber denn nun wirklich meint. Der Solinger Messer-Hersteller Böker etwa versucht sich an einer Stellungnahme zu den Neuregelungen:

“Am Mittwoch, den 20.02.2008, hat sich die Firma Böker als Vertreter der Solinger Messerindustrie zusammen mit Vertretern des Industrieverbands IVSH, des Schneidwarenfachhandels und der Fachpresse in einem persönlichen Gespräch mit dem Initiator Dr. Körting, Innensenator von Berlin, über den anstehenden Gesetzentwurf und die Folgen für den Messermarkt ausgetauscht.

In diesem Gespräch wurde von Dr. Körting eindeutig betont, dass die Motivation zur Gesetzesänderung nur in der Bekämpfung der hohen Jugendkriminalität in den deutschen Großstädten zu suchen ist. Die Politik möchte den vor Ort eingesetzten Polizisten verbesserte Möglichkeiten einräumen, Messer zu beschlagnahmen, die potentielle Gewalttäter mit sich führen.

Ausdrücklich wurde von Dr. Körting darauf hingewiesen, dass rechtschaffene und gesetzestreue Bürger, die ein Messer aus (Zitat) ‘legal reasons’ mit sich führen, auch weiterhin nicht in den Focus der Polizei rücken werden.”

Die Argumentation des Herrn Dr. Körting zeigt eine aus rechtsstaatlicher Sicht äußerst bedenkliche Tendenz: Die Kriminalisierung an sich harmloser Gegenstände und Handlungen, um Straftaten vorzubeugen. Mit gleicher Logik ließen sich Stemmeisen (Einbruchswerkzeuge!) verbieten, Ausgangssperren verhängen (Gewaltdelikte passieren vor allem nachts), Bargeld zwangsweise durch elektronische Zahlungswege ersetzen (Drogenhandel, Schwarzarbeit …) etc. pp.

Zurück zum Thema. In der weiteren Argumentation müht sich die Fa. Böker um eine freundliche Interpretation des Gesetzes:

“Das in dem Text erwähnte ‘Führen’ von Messern meint konkret ein ‘zugriffsbereites Tragen’ am Körper. Bei Aufbewahrung in einem Behältnis, wie einer Tasche oder auch in einem PKW-Handschuhfach, greift die Neuregelung nicht.”

Diese Einschätzung teile ich nicht. Im Gesetz ist von einem verschlossenen Behältnis die Rede (wohlbemerkt: verschlossen, nicht geschlossen!). Das abgeschlossene Handschuhfach mag in Ordnung sein, das unverschlossene wohl eher nicht. Und die Tasche allein genügt sicher nicht. Sportschützen und Jäger kennen die Problematik.

Auch in anderer Hinsicht begibt sich die Fa. Böker m.E. auf Glatteis:

“Die Gesetzesänderung greift aber auch überall dort nicht, wo Messer aus ‘legalen Gründen’ eingesetzt oder eben auch nur geführt werden. Es geht hier um den so genannten sozial-adäquaten Gebrauch von Messern, sei es nun aus beruflichen Gründen oder auch bei Ausübung des Hobbies oder in der Freizeit, wie dies zum Beispiel bei Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern, Jägern, Motorradfahrern, Mountainbikern, Messersammlern etc. der Fall ist. Selbst der normale, private Einsatz und das damit verbundene mit sich Führen bei einem Picknick oder auch zur Vesper in einem Biergarten wird auch in Zukunft ohne Einschränkung möglich sein. Den Initiatoren der Gesetzesänderung geht es nach eigenen Worten einzig und allein darum, gegenüber Risikozielgruppen gegebenenfalls eine Handhabe zum Einschreiten und auch zur Beschlagnahmung zu haben.”

Die Motivation des Gesetzgebers mag tatsächlich diese sein, aber das Gesetz ist sehr viel weiter gefasst. Im Zweifel finde ich es schon pervers genug, wenn man sich als gesetzestreuer Bürger dafür rechtfertigen muss, ein Messer bei sich zu haben - aber wehe, wenn man dann mal nicht nachweisen kann, dass man gerade auf dem Weg zu einem Picknick oder zum Angeln ist, sondern lediglich auf dem Waldspaziergang ein Stück Holz schnitzen wollte.