2008 11
Mrz

Deckt die deutsche Bundesregierung gesuchte Straftäter?

Tag: Steuerskandaladmin @ 22:36

Die Landespolizei Liechtenstein hat heute die Fahndung nach Heinrich Kieber mit internationalem Haftbefehl ausgeschrieben. Es liegt ein Haftbefehl wegen des “Verdachts des Verbrechens der Auskundschaftung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu Gunsten des Auslands (§ 124 StGB) und des Vergehens des Datendiebstahls (§ 131a StGB)” vor. Wir erinnern uns: Das ist der Mann, der (mutmaßlich) die Daten deutscher “Steuersünder” in Liechtenstein gestohlen und dann an den BND verkauft hat.

Nun erwartet unsere Bundesregierung ja die Unterstützung Liechtensteins bei der Suche nach deutschen Steuerhinterziehern. Und zwar nicht erst im Falle konkreter Verdachtsfälle, sondern am liebsten gleich in Form vorauseilender Meldungen.

Vor diesem Hintergrund darf man doch wohl erwarten, dass die deutschen Behörden bei Vorliegen eines Haftbefehls der Liechtensteiner Polizei Amtshilfe leisten - schließlich hat der deutsche Staat Kieber zu einer neuen Identität verholfen, kennt höchstwahrscheinlich den aktuellen Aufenthaltsort und könnte damit entscheidende Hinweise zur Ergreifung dieses (mutmaßlichen) Straftäters liefern.

Verweigert Deutschland diese Amtshilfe, beweist dies nur eins: Moralische oder auch nur rechtstaatliche Maßstäbe gibt und gab es für die Bundesregierung bei der Verfolgung der Steuersünder nicht. Es geht einzig und allein um die Durchsetzung fiskalischer Interessen - mit allen Mitteln.

Nachtrag: Die Kommentare deutscher Politiker zum Liechtensteiner Haftbefehl sind bezeichnend. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Wend, äußerte zu der Fahndung und einem möglichen Amtshilfeersuchen: ”Wir spielen doch nicht die Hilfspolizei fehlgeleiteter Liechtensteiner Behörden.” Ein grandioses Verständnis von Rechtsstaatlichkeit, Herr Wend. Und von Liechtenstein erwarten Sie allen Ernstes, dass man dort Hilfspolizei für fehlgeleitete deutsche Steuerpolitiker spielt? (Quelle: stern)