2008 16
Feb

Zumwinkel und der BND

Tag: Steuerskandaladmin @ 12:34

Gerade meldet der SPIEGEL, der BND habe - mit persönlicher Rückendeckung durch Finanzminister Steinbrück - fünf Millionen Euro für die geheimen Steuerdaten gezahlt, die zum Verfahren gegen Klaus Zumwinkel und andere geführt haben.

Das wirft aus meiner Sicht einige interessante Fragen auf:

Auftrag des BND ist die “Beschaffung von Informationen über das Ausland, sofern diese von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind” sowie “die Auswertung dieser Information zu dem Zweck, die Ergebnisse über Entwicklungen im Ausland der Bundesregierung zur Verfügung zu stellen”. Auch bei noch so großzügiger Interpretation dieser Aufgabenbeschreibung kann ich nicht erkennen, wie sich eine Zuständigkeit des BND in dieser Sache ergibt. Könnte es möglicherweise sein, dass die Einschaltung eines Geheimdienstes mit seinen erweiterten rechtlichen Spielräumen nötig war, um eine fragwürdige Methode der Beweisbeschaffung zu “legalisieren”?

Was unmittelbar zur zweiten Frage führt: Die betreffenden Steuerunterlagen wurden ganz offensichtlich durch eine Straftat erlangt. In ähnlichen Fällen wurden bereits in der Vergangenheit Mitarbeiter von Banken rechtskräftig verurteilt. Durch Zahlung einer Millionen-Summe für derartige Dokumente durch den deutschen Staat macht dieser sich faktisch - und möglicherweise auch juristisch - zum Mittäter. In jedem Fall ermutigt er Nachahmer, denen hier eine “legale” Methode zur “Verwertung” gestohlener Daten geboten wird - wo sie ansonsten typischerweise auf die Erpressung ihrer ehemaligen Arbeitgeber “angewiesen” waren.

Nachtrag vom 18.02.2007: Mittlerweile häufen sich die Expertenkommentare, die die Rechtmäßigkeit der Datenbeschaffung durch den BND anzweifeln. So äußerte ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller, dass es in Deutschland - im Gegensatz zu den USA - zwar kein kein Verwertungsverbot für unrechtmäßig erlangte Beweise gäbe, man aber dennoch klären müsse. ob “sich die Bundesregierung der Anstiftung zum Geheimnisverrat schuldig gemacht hat”.