2008 16
Feb

Todesstrafe für Steuerhinterziehung!

Tag: Steuerskandaladmin @ 11:58

Bis gestern erschien die Forderung nach höheren Strafen für Steuerhinterzieher noch als populistische Einzelmeinung eines schlichten Gemüts. Heute meldet die Financial Times nun, die gesamte SPD-Führung wolle am Montag eine Erklärung verabschieden, in der eine Überprüfung der Höchststrafe von 10 Jahren für Steuerhinterziehung geprüft werde.

Nun ist es ja zumindest schon einmal erfreulich, dass man bei der SPD den entsprechenden Gesetzestext zwischenzeitlich gelesen und festgestellt hat, dass es bereits einen Strafrahmen bis zu 10 Jahren gibt. Wer sich nun auch nur ein kleines bisschen in den deutschen Gesetzen auskennt, wird wissen, dass die Höchststrafe, die überhaupt in Deutschland vorgesehen ist, bei 15 Jahren liegt - und diese ist Mittel der Wahl bei schweren Taten gegen Leben und Gesundheit. Ausschließlich bei Mord (und ähnlich gelagerten Tötungsdelikten) gibt es ein höheres Strafmaß, die lebenslange Strafe.

Aber was interessiert die SPD Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit oder gar juristische Systematik, wenn man eine aktuelle Aufregung nutzen kann, um beim Mann auf der Straße zu punkten und ein paar Wähler von ganz links außen zurückzuholen? Aber, liebe SPD, dann bitte doch mit etwas mehr Mut und Konsequenz: Wenn sich Zumwinkel & Co. von 10 Jahren Knast nicht abschrecken lassen, dann sicher auch von 15 Jahren nicht. Daher fordere ich im Namen der sozialen Gerechtigkeit die Einführung der Todesstrafe für Steuerhinterzieher!

Nur so lassen sich diese grausamen Taten in Zukunft verhindern! Was sind schon Vergewaltigung und Mord - dabei trifft es ja nur einen Einzelnen - im Vergleich zur Schädigung des Staatshaushalts und damit eines ganzen Volkes. Millionen Hartz-IV-Empfänger verhungern, Schulen und Kindergärten müssen geschlossen werden, die Angestellten des öffentlichen Dienstes müssen auf ihre 8 Prozent Lohnerhöhung verzichten und Herr Schäuble auf seinen Bundestrojaner. Nein, das darf nicht sein, und muss mit allen Mitteln verhindert werden. Wenn es um Steuerhinterziehung geht, darf diese Gesellschaft kein Pardon kennen - die Todesstrafe ist das Mindeste!

Nachtrag: Bei der Gelegenheit wäre es angebracht, “Populismus aus niederen Beweggründen” als Straftatbestand ins deutsche Strafrecht aufzunehmen. Eine Verurteilung führender SPD-Politiker würde zwar wahrscheinlich an bedingter Schuldfähigkeit aufgrund mangelnden Unrechtsbewußtseins scheitern, aber auf eine gewisse abschreckende Wirkung auf Wiederholungstäter darf doch gehofft werden.