2008
18
Feb
Die SPD und die Mindeststrafe für Steuerhinterziehung
In einem Interview mit dem ARD Morgenmagazin hat SPD-Generalsekretär Hubertus Heil heute früh konkretisiert, wo die SPD Handlungsbedarf beim Strafrahmen für Steuerhinterziehung sieht. Offenbar hat zwischenzeitlich auch der letzte SPD-Politiker gemerkt, dass eine Erhöhung der Höchststrafe (schon heute 10 Jahre) völlig absurd, unverhältnismäßig und juristisch nicht mal im Ansatz zu rechtfertigen ist.
Also kapriziert man sich auf die für Fälle der schweren Steuerhinterziehung vorgesehene Mindeststrafe. Diese liegt laut Abgabenordnung bei sechs Monaten und soll - wenn es nach der SPD geht - auf 1 Jahr erhöht werden. Das ist mehr als einfach nur eine Verdopplung einer mehr oder minder willkürlich festgelegten Grenze: Taten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sind, gelten als Verbrechen, während Taten mit einer geringeren Mindeststrafe als Vergehen gewertet werden.
Der allgemeine Sprachgebrauch kennt diese Differenzierung nicht - in rechtlicher Hinsicht ist sie allerdings erheblich:
Als Verbrechen eingestuft werden Straftaten wie Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung und schwerer sexueller Missbrauch. Folgende (und viele, viele weitere) Straftaten sind nicht als Verbrechen, sondern als Vergehen klassifiziert: Diebstahl (selbst in besonders schwerem Fall liegt die Mindeststrafe bei nur drei Monaten) und Betrug (auch in besonders schweren Fällen Mindeststrafe 6 Monate).
Der Vergleich zeigt: Der Gesetzgeber stuft auch schwere Eigentumsdelikte als Vergehen ein. Erst wenn ein Mensch in seiner körperlichen Unversehrtheit bedroht oder geschädigt wurde, wird aus dem Vergehen ein Verbrechen. Rechtssystematisch ist es also ein völliges Unding, Steuerhinterziehung (quasi einen Betrug am Staat) härter zu sanktionieren als eine ähnlich gelagerte Tat gegen eine Einzelperson.
Die Einstufung als Verbrechen hat unmittelbare Auswirkungen auf die Strafverfolgung: Bei Verbrechen wird automatisch ein öffentliches Interesse unterstellt, eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen ist also nicht möglich. Mit anderen Worten: Mit einer Einstufung als Verbrechen würde die Politik die Justiz zwingen, in jedem Fall ein Verfahren zu eröffnen - als wenn Staatsanwaltschaften und Gerichte heute aus Faulheit oder anderen zweifelhaften Motiven Steuersünder einfach so davonkommen lassen …
Doch die Lage ist wohl noch absurder: Laut §12 Strafgesetzbuch ist für die Einordnung als Vergehen oder Verbrechen der reguläre Strafrahmen relevant, also nicht ein eventuell höherer Strafrahmen, der für besonders schwere Fälle vorgesehen ist. Wollte die SPD nun eine Einstufung der Steuerhinterziehung als Verbrechen erreichen, müsste selbst für einfache Fälle der Steuerhinterziehung eines Mindeststrafe von einem Jahr eingeführt werden.
Hoffen wir abschließend, dass es nicht mehr allzu lange dauert, bis hochrangige, kompetente Juristen der SPD für diesen Blödsinn eine verbale Ohrfeige erteilen.
